Stürze durch Ausrutschen, Stolpern/Umknicken oder Fehltreten sind in den meisten Betrieben und Einrichtungen Unfallschwerpunkt Nr. 1! Dabei kommen fast genauso viele Personen zu Schaden wie bei Verkehrsunfällen. Insgesamt passieren fast 3 mal so viele Arbeitsunfälle wie Verkehrsunfälle mit Personenschaden. Stolpern-, Rutsch- und Sturzunfälle (SRS-Unfälle) passieren knapp 1.000 Mal pro Arbeitstag.
Die Arbeitsstättenverordnung und die Unfallverhütungsvorschriften verlangen, dass Fußböden eben, rutschhemmend und reinigungsfreundlich sein müssen. Besondere Schutzmaßnahmen gegen Ausgleiten sind erforderlich, wenn durch den Umgang mit Wasser, Öl, Schlamm, Fett oder Abfällen Rutschgefahr besteht. Bei der Auswahl der Belagstoffe ist darauf Rücksicht zu nehmen. Diese klare Forderung stützt sich auf Untersuchungen der Versicherungsträger, die ergaben, dass unter allen Unfallursachen das Ausrutschen an erster Stelle steht.
Ursachen von SRS-Unfällen
Die Rutschhemmung einzelner Bereiche wird anhand Test auf „Schiefer Ebene“ in unterschiedliche Bewertungsgruppen eingeteilt. 5 Bewertungsgruppen (R9 – R13) werden den unterschiedlichen Bereichen zugeordnet, mit zunehmender Rutschgefahr von Gruppe R9 nach Gruppe R13. Entsprechend werden die geeigneten rutschhemmenden Bodenbeläge geprüft und klassifiziert. Zur Feststellung des Rutschhemmungsgrades der verschiedenen Produkte dient das sogenannte Begehverfahren, wobei eine Prüfperson auf einer im Neigungswinkel verstellbaren schiefen Ebene das Material begeht.
Die angegebenen Neigungswinkel dienen ausschließlich zur Zuordnung der Bewertungsgruppen und sind nicht mit den Neigungswinkeln von Schrägen/ Rampen gleichzusetzen!
Für Arbeitsräume, in denen gleitfördernde Stoffe anfallen, reicht eine ebene rutschhemmende Oberfläche alleine nicht aus, es muss unter der Geh-Ebene zusätzlich ein Verdrängungsraum geschaffen werden. Der Verdrängungsraum (V4-V10) ist der offene Hohlraum zwischen oberer Geh- und Entwässerungsebene bei profilierten Oberflächen.
In Zusammenarbeit mit dem deutschen Designer Sebastian Herkner wurde eine spezielle rutschhemmende Oberfläche für Area Pro entwickelt. Sebastian Herkner war auf der Suche nach einem Muster, das spontan wirkt und dennoch eine gewisse Logik aufweist. So kam er zu den sich wiederholenden, trapezförmigen Rechtecken und dem Muster, das sich in alle vier Richtungen fortsetzen lässt. Area Pro ist mit diversen rutschhemmenden Oberflächen erhältlich, darunter Grid, mit einer Rutschhemmung von R12V4. Keine der rutschhemmenden Oberflächen beeinträchtigt die Ästhetik der Fliesen. Sie sind auch für großformatige Fliesen verfügbar, die aufgrund ihrer Eigenschaften auch in Großküchen verwendet werden dürfen.
Designer Sebastian Herkner entwickelt die rutschhemmende Oberfläche „Grid“
Das Design von Grid
Funktionalität und Schönheit vereint: Die Oberfläche R12V4 der Serie Area Pro
Bei der Planung von Arbeitsräumen und Bereichen sollte der Bedarf an rutschhemmenden Eigenschaften berücksichtigt werden und Anforderungen wie Reinigungsaufwand, Hygiene oder Belastbarkeit in Betracht gezogen werden. Arbeitsunfälle lassen sich nicht allein durch rutschhemmende Bodenbeläge verhindern.
Eingangsbereiche, Ladenlokale, Gasträume, Friseure, Arztpraxen, Wäschereien
Waschräume, Verkaufsräume, Stationsbäder, Teeküchen
Getränkeabfüllung, Werkstätten, Labore, Blumenbinderäume, Kühlräume
Großküchen, Werfthallen, Feuerwehrhäuser, Prüfgruben, Lagerräume für Öle und Fette
Schlachthäuser, Lederherstellung, Gemüsekonserven-Herstellung
Nassbelastete Barfußbereiche sind dadurch gekennzeichnet, dass die Bodenbeläge in diesen Bereichen in der Regel nass sind und barfuß begangen werden. Dazu zählen auch Stufen von Treppen und Leitern. Nassbelastete Barfußbereiche finden sich z. B. in Bädern, Krankenhäusern sowie Umkleide-, Wasch- und Duschräumen von Sport- und Arbeitsstätten sowie im gesamten Schwimmbadbereich.
Barfußgänge, trocken, Umkleideräume, Beckenböden in Nichtschwimmerbecken mit mehr als 80 cm Wassertiefe, Sauna- und Ruhebereiche
Barfußgänge, nass, Duschräume, Beckenumgänge, Beckenböden in Nichtschwimmerbecken mit weniger als 80 cm Wassertiefe, Beckenleitern
Durchschreitebecken, geneigter Beckenrand, Beckentreppen, Sprungplattformen, Rampen im Beckenumgangsbereich